Impressum

EHLEBRACHT Holding AG
Werkstr. 7
32130 Enger

Telefon: +49 5223 185 0
Telefax: +49 5223 185 240

sales@ehlebracht-kunststoff-technik.de
sales@ehlebracht-plastics-technology.com

Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 14509
USt-IdNr. DE 301 105 358
Vorstand: Matthias Delius
Aufsichtsräte: Ralf Kesseböhmer, Bernd Brinkmann, Dirk Haussels

© Sämtliche Inhalte (insbesondere Fotos, Texte und Zeichnungen) dieser Website sind Eigentum der EHLEBRACHT Holding AG und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt, noch in irgendeiner anderen Form verändert oder genutzt werden.
Für die Inhalte der verlinkten Seiten der Tochterunternehmen ist die EHLEBRACHT Holding AG nicht verantwortlich.

 

Legal Disclaimer

Die EHLEBRACHT Holding AG übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, die sich auf fremden Websites befinden, auf die von diesem Internet-Auftritt Links gesetzt sind.

Die Informationen auf dieser Website können typographische Fehler enthalten. Sie können jederzeit ohne gesonderten Hinweis geändert und aktualisiert werden. EHLEBRACHT Holding AG kann jederzeit Änderungen an den Produkten oder in den Leistungen vornehmen, die auf dieser Website beschrieben werden, ohne dass es dazu vorher eines gesonderten Hinweises bedarf.

Alle auf dieser Website erwähnten Firmen-, Marken- und Produktnamen sind Warenzeichen bzw. Marken der jeweiligen Rechtsinhaber und werden hiermit anerkannt.

Die auf dieser Website enthaltenen Informationen und Ratschläge werden von uns auf Grundlage unserer allgemeinen Erfahrung und nach bestem Wissen gegeben. Da es jedoch eine Vielzahl von Faktoren gibt, welche den Gebrauch unserer Produkte beeinflussen können, und die außerhalb unserer Kontrolle und unseres Wissens liegen, können wir für die Richtigkeit unserer Informationen und Ratschläge grundsätzlich keinerlei Gewähr übernehmen. Soweit wir ausnahmsweise Informationen oder Ratschläge in Erfüllung einer kaufvertraglichen Nebenpflicht erteilen, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wobei in den Fällen von grober Fahrlässigkeit unserer einfachen Erfüllungsgehilfen der Schadenersatzanspruch begrenzt ist auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.